Frame
start

Allgemeine Geschäftsbedingungen [I.Q.] Zanker Promotion GmbH

(Stand 1. 4. 2008)


1. Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.1 Wir verkaufen/liefern ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, oder unter Verwendung von Bedingungen des Bestellers, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

1.2 Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist maßgebend der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, bzw. mangels einer solchen, unser Lieferschein.


2. Lieferung

2.1 Die Lieferzeit beginnt nicht vor Mitteilung aller, für die Ausführung der Lieferung erforderlichen kaufmännischen und technischen Angaben durch den Besteller. Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferzeit gilt auch dann als eingehalten, wenn bis zum Ende der vereinbarten Lieferzeit die Ware unsere Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet worden ist. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

2.2 Bei Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund Fahrlässigkeit beschränken sich die Rechte des Bestellers darauf, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag zu lösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Soweit Ansprüche von Verbrauchern nicht wirksam ausgeschlossen werden können, sind sie auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und die Auftragssumme beschränkt. Will der Besteller aus der Überschreitung der Lieferzeit Rechte herleiten, so hat er uns, unbeschadet der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Nach dem Ablauf der Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von

Schadensersatzansprüchen als erfolgt, wenn der Verkäufer während der Nachlieferungsfrist oder nach deren Ablauf den Abnehmer zur Klärung dazu auffordert, ob er Vertragserfüllung verlangt und dieser nicht innerhalb weiterer 2 Wochen verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird.

2.3 Unvorhersehbare Ereignisse, die uns die Erfüllung unserer Leistungspflicht technisch oder wirtschaftlich unmöglich machen oder erheblich erschweren und die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferung angemessen hinauszuschieben, ohne dass der Besteller Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung stellen kann. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so stehen uns die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so sind wir berechtigt, neben der Erstattung von Transportkosten und vorbehaltlich weitergehender

Mail_mini

[I.Q.] Zanker Promotion GmbH

Schadensersatzansprüche einen pauschalen Schaden in Höhe von 30% der Auftragssumme geltend zu machen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer als die Pauschale entstanden ist.

2.4 Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich. Wir behalten uns Abänderungen vor, soweit sie für Sie zumutbar sind. Alle Zeichnungen, Entwürfe, Klischees sowie insbesondere durch uns erstellte Druckvorlagen, bleiben vollumfänglich Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Kosten für die Erstellung der Druckvorlage beim Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich die Urheberrechte vor.

2.5 Die Lieferung erfolgt unfrei, ab Markdorf, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Transportrisiko trägt auch bei frachtfreier Lieferung stets der Auftraggeber.

2.6 Wird die Ware auf Wunsch zugeschickt, so geht mit Verlassen des Werkes oder Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware auf Sie unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt war und wer die Frachtkosten trägt.

2.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der Auftragsmenge sind produktionsbedingt und zulässig und vom Besteller zu akzeptieren. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Zur Berechnung kommt die tatsächlich gelieferte Menge.

2.8 Der Versand von durch den Auftraggeber angeforderten Mustern erfolgt auf Lieferschein. Bei Nichtrückgabe (in ordnungsmäßigem Zustand) innerhalb von vier Wochen erfolgt die Berechnung der übersandten Muster.


3. Haftung

3.1 Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus Vertragsverletzungen, aus der Verletzung der Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und für Schäden aus unerlaubter Handlung.

3.2 Unsere Schadensersatzpflicht beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden und ist begrenzt durch die Höhe des Auftragswertes. Für mittelbare Schäden und Mängelvolgeschäden haften wir nicht.

3.3 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Gesundheits- und/oder Personenschäden.


4. Gewährleistung

4.1 Reklamationen für erkennbare Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen schriftlich nach Empfang der Ware erfolgen. Bei direkter Lieferung der Ware an Dritte verlängert sich die Prüfungs- und Rügefrist auf 14 Tage. Die mangelhafte Ware ist unverzüglich uns auf unsere Kosten zurückzusenden. Bei unberechtigten Reklamationen werden die Versandkosten dem Besteller belastet.

weiter >>>